Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitgestaltung, bei denen sich der Anbieter verpflichtet, die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erbringen, sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB von der gesetzlichen Widerrufspflicht ausgenommen.
Da eine Hochzeitsvideo-Begleitung an einen festen Termin – euren Hochzeitstag – gebunden ist, geht VO Studios davon aus, dass diese Ausnahme im Regelfall greift. Für Buchungen besteht in diesen Fällen kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Vertragsschluss.
Solltet ihr dennoch von einer Buchung zurücktreten wollen, meldet euch einfach frühzeitig – individuelle Lösungen besprechen wir immer persönlich.